Warnstreiks an deutschen Flughäfen, Flüge annulliert – Was sind meine Rechte?

23. April 2023

In den letzten Wochen häufen sich die Warnstreiks an deutschen Flughäfen. Auch am Berliner BER soll am Montag gestreikt werden, wie das Handelsblatt berichtet. Boden- und Sicherheitspersonal legen die Arbeit nieder, sämtliche Passagierflüge werden annulliert. Für Flugreisende stellt sich nun die Frage: Was kann ich tun, wenn mein Flug annulliert wird? Was sind meine Rechte?

Keine Entschädigung, aber Recht auf Ersatzbeförderung

Zunächst ist festzuhalten, dass die Airlines nicht verantwortlich sind, weil nicht ihr eigenes Personal, sondern das des Flughafens streikt. Das bedeutet, Entschädigungsansprüche bestehen für Flugreisende in diesen Fällen nicht.

Wird der Flug annulliert, sind die Airlines nach der europäischen Fluggastrechteverordnung allerdings gesetzlich dazu verpflichtet, entweder den Flugpreis zu erstatten oder eine anderweitige Beförderung anzubieten, vgl. Art. 8. Solltet ihr nicht mehr an der Reise interessiert sein, meldet euch einfach bei der Airline und fragt eine Erstattung des Reisepreises an.

Kostenerstattung bei eigener Ersatzbuchung

Wollt oder müsst ihr allerdings weiter an eurer Reiseziel, z.B. weil ein Urlaub ansteht oder sonst wichtige Termine, könnt darauf bestehen, dass die Fluggesellschaft euch einen Ersatzflug anbietet. Leider kommen die Airlines ihrer Verpflichtung oftmals nicht nach. In diesem Fall könnt ihr auf „eigene Faust“ einen vergleichbaren Flug buchen, um so zu eurem Zielort zu gelangen. Den Reisepreis könnt ihr der Airline anschließend als Schadensersatz in Rechnung stellen.

Wichtig (!): Ihr seid bei der Buchung eurer Ersatzverbindung nicht auf die Airline beschränkt, bei der ihr gebucht habt. Ihr könnt also auch bei einer anderen Fluggesellschaft buchen und das Geld ersetzt verlangen, alles natürlich in angemessenem Rahmen (kein Privatjet). Das sehen auch die deutschen Gerichte so. Ebenso ist die Ersatzreise nicht auf eine Flugreise beschränkt. Hier könntet ihr zum Beispiel auch ein Bahnticket buchen, falls dies besser ist.

Auch kann es Sinn machen, bei einem bestreikten Flughafen auf einen nahegelegenen Flughafen für Abflug und Ankunft auszuweichen. Solltet ihr zum Beispiel von Köln abfliegen und dieser Flughafen wird bestreikt, könntet ihr euren Ersatzflug z.B. ab Düsseldorf zu buchen. Gleiches gilt natürlich für die Ankunft. Die Fahrtkosten zu dem nahegelegenen Flughafen könnt ihr dann ebenfalls ersetzt verlangen. 

Der VerbraucherFux hilft

Seid auch ihr von einem Warnstreik betroffen und euer Flug ist ausgefallen? Ihr fordert euer Geld zurück oder habt eigenmächtig einen Ersatzflug gebucht und möchtet nun die Kosten erstattet haben? Der VerbraucherFux hilft euch bei der Durchsetzung eurer Ansprüche gegen die Airlines! Meldet euch bei uns unter an oder schreibt uns einfach eine Email mit eurem Fall.