Fluggastrechte / Entschädigung
Dein Flug wurde annulliert, war überbucht oder hatte Verspätung? Dafür kann Dir eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zustehen. Auch wenn Du selbst stornierst oder den Flug nicht antrittst, kannst Du einen Teil des Flugpreises zurückverlangen. Verschenke kein Geld!
Wir prüfen gerne, ob Du einen Anspruch hast und setzen diesen für Dich durch – transparent, schnell und ohne Kostenrisiken für Dich!
Flug selbst storniert / nicht angetreten
Eine Rückzahlung dieser Steuern und Gebühren erfolgt nicht automatisch, sondern muss bei der betreffenden Fluggesellschaft eingefordert werden. Leider reagieren die meisten Airlines auf Rückzahlungsansprüche ihrer Passagiere gar nicht oder lehnen die Ansprüche mit fadenscheinigen Begründungen ab. Manche Airlines weisen die Steuern & Gebühren in der Buchungsbestätigung nicht einmal aus, obwohl dies vorgeschrieben ist.
Wir prüfen gerne Deinen Fall und helfen Dir bei der Durchsetzung Deiner Rückerstattung.
Häufig gestellte Fragen
Ich habe meinen Flug selbst storniert? Kann ich den Ticketpreis zurückfordern?
Teilweise. Zwar kannst du in den allermeisten Fällen nicht den vollständigen Flugpreis zurückfordern. In jedem Fall steht Dir die Rückzahlung von sog. Steuern und Gebühren zu, welche in Deinem Ticketpreis enthalten sind. Diese machen – gerade bei sog. Billigairlines – einen nicht unerheblichen Teil des Flugpreises aus. Die Steuern und Gebühren fallen nur an, wenn Du auch wirklich geflogen bist, sodass Du diese in jedem Fall zurückfordern kannst. Gerne kümmern wir uns um Deinen Anspruch.
Was fällt alles unter sog. "Steuern und Gebühren"?
Unter Steuern & Gebühren fallen Zuschläge und Entgelte, die auf den Ticketpreis aufgeschlagen werden. Hierunter fallen insb. die Flughafengebühr, Treibstoffsteuer, Gebühren für Gepäck, Luftverkehrssteuer, Luftsicherheitsgebühr.
Wie hoch sind die Steuern und Gebühren für meinen Flug und wo finde ich diese?
Die Steuern und Gebühren sind von Flug zu Flug unterschiedlich und variieren je nach Distanz und Land und können daher nicht pauschal festgelegt werden. Du findest die genaue Höhe in der Regel in Deiner Buchungsbestätigung. Der Flugpreis ist meistens konkret aufgeschlüsselt.
In meiner Buchungsbestätigung steht nur ein Gesamtflugpreis, die Steuern und Gebühren sind nicht einzeln aufgeschlüsselt. Was kann ich tun?
Steuern und Gebühren müssen von den Airlines ausgewiesen werden. Das ist geltendes Recht. Leider halten sich einige Airlines (z.B. Ryanair) nicht an diese Vorgaben. Ohne die genaue Höhe wird eine Rückerstattung schwierig. Wir helfen Dir gerne und machen vor der Rückerstattung einen Auskunftsanspruch gegen die Airline geltend. Die Airline ist dann verpflichtet die Steuern und Gebühren konkret offenzulegen.
Verspätete Ankunft am Zielort
Häufig gestellte Fragen
Welche möglichen Ansprüche habe ich gegen die Fluggesellschaft bei Verspätung, Annullierung oder wenn ich selbst storniert habe?
Wenn Dein Flug von der Airline kurzfristig annulliert wurde oder Du mehr als 3 Stunden verspätet am Ziel ankommst, hast Du einen Anspruch auf Entschädigung. Dieser beträgt je nach Flugdistanz 250,00 – 600,00 EUR und ist unabhängig vom Flugpreis. Trage einfach Deine konkreten Daten zum Flug in unser System ein, automatisch erfährst Du, ob Du einen Entschädigungsanspruch hast.
Wenn Du den Flug selbst storniert hast, hast Du in jedem Fall Anspruch auf Rückzahlung der in Deinem Flugpreis enthaltenen Steuern und Gebühren.
Welche Dokumente muss ich einreichen?
Wir benötigen von Dir ein Dokument, das bestätigt, dass Du den entsprechenden Flug gebucht hast. Lade dafür einfach Deine Buchungsbestätigung oder Bordkarte(n) in dem dafür vorgesehenen Feld in der Registrierungsmaske hoch. Sollten wir darüber hinaus zusätzliche Dokumente von Dir benötigen, z.B. im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens, melden wir uns noch einmal bei Dir.
Habe ich auch einen Entschädigungsanspruch, wenn ich geschäftlich geflogen bin?
Ja, auch in diesem Fall hast Du einen Entschädigungsanspruch. Die EU-Fluggastrechteverordnung, die diese Ansprüche regelt, unterscheidet nicht zwischen privaten oder geschäftlichen Flügen. Da die Entschädigung dem Reisenden als Ausgleichszahlung für die entstandenen Unannehmlichkeiten zusteht, kannst Du die Entschädigung für Dich selbst geltend machen und musst sie nicht an Deinen Arbeitgeber herausgeben.
Erstattung Ticketpreis wg. Flugausfall
Häufig gestellte Fragen
Welche möglichen Ansprüche habe ich gegen die Fluggesellschaft bei Verspätung, Annullierung oder wenn ich selbst storniert habe?
Wenn Dein Flug von der Airline kurzfristig annulliert wurde oder Du mehr als 3 Stunden verspätet am Ziel ankommst, hast Du einen Anspruch auf Entschädigung. Dieser beträgt je nach Flugdistanz 250,00 – 600,00 EUR und ist unabhängig vom Flugpreis. Trage einfach Deine konkreten Daten zum Flug in unser System ein, automatisch erfährst Du, ob Du einen Entschädigungsanspruch hast.
Wenn Du den Flug selbst storniert hast, hast Du in jedem Fall Anspruch auf Rückzahlung der in Deinem Flugpreis enthaltenen Steuern und Gebühren.
Welche Dokumente muss ich einreichen?
Wir benötigen von Dir ein Dokument, das bestätigt, dass Du den entsprechenden Flug gebucht hast. Lade dafür einfach Deine Buchungsbestätigung oder Bordkarte(n) in dem dafür vorgesehenen Feld in der Registrierungsmaske hoch. Sollten wir darüber hinaus zusätzliche Dokumente von Dir benötigen, z.B. im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens, melden wir uns noch einmal bei Dir.
Was gilt, wenn die Airline Flugzeiten ändert oder meinen Flug umbucht?
Die EU-Fluggastrechteverordnung schließt einen Anspruch aus, wenn Dich die Airline bis zu 14 Tage vor dem Abflugdatum (oder noch früher) darüber informiert hat, dass sich die Flugzeiten ändern. In diesem Fall können wir Dich leider nicht unterstützen.
Habe ich auch einen Entschädigungsanspruch, wenn ich geschäftlich geflogen bin?
Ja, auch in diesem Fall hast Du einen Entschädigungsanspruch. Die EU-Fluggastrechteverordnung, die diese Ansprüche regelt, unterscheidet nicht zwischen privaten oder geschäftlichen Flügen. Da die Entschädigung dem Reisenden als Ausgleichszahlung für die entstandenen Unannehmlichkeiten zusteht, kannst Du die Entschädigung für Dich selbst geltend machen und musst sie nicht an Deinen Arbeitgeber herausgeben.