Häufig gestellte Fragen

Du möchtest mehr über uns, unseren Service oder die von bearbeiteten Themen wissen? Wir geben Dir Antwort. Falls Du über diese Liste noch weitere Fragen an uns hast, dann melde Dich einfach bei uns. Wir helfen Dir gerne weiter.

VerbraucherFux

1. Welche Leistung erbringt der VerbraucherFux?

Der VerbraucherFux ist auf die Durchsetzung von Verbraucherforderungen spezialisiert. Unser Ziel ist es, Dich dabei zu unterstützen, Deine Rechte durchzusetzen und das Verfahren dabei einfach, transparent und fair zu gestalten.

2. Was ist der VerbraucherFux und was zeichnet ihn aus?

Der VerbraucherFux ist eine Marke der Xclaim GmbH (“Xclaim”). Xclaim ist ein von Rechtsanwälten geführtes Legal Tech Unternehmen, das über die Marke VerbraucherFux Ansprüche von Verbraucher*innen insbesondere gegen Unternehmen durchsetzt. Der VerbraucherFux bietet Dir verschiedene Vorteile:

  • kein Kostenrisiko, weil der VerbraucherFux sämtliche Risiken und Kosten für Dich übernimmt;

  • einfaches Anmeldeverfahren und dadurch geringer Aufwand;

  • reine Erfolgsprovision und günstige Provisionssätze;

  • Anmeldeverfahren vollständig elektronisch und dadurch keine postalische Versendung von Unterlagen erforderlich;

  • keine gesonderte Mandatsvereinbarung mit einem Rechtsanwalt erforderlich.

3. Ist es sicher, dass meine Ansprüche durchgesetzt werden können?

Wir machen zunächst Deinen Anspruch direkt gegenüber dem Anspruchsgegner geltend, damit Du Dein Geld so schnell wie möglich erhältst. Natürlich besteht keine Garantie, dass dieser auch zahlt. Soweit Dein Anspruch nach unserer Einschätzung Aussicht auf Erfolg hat, werden wir Deinen Fall auf unsere Kosten gerichtlich klären lassen. Über den Stand Deines Verfahrens werden wir Dich natürlich regelmäßig informieren.

4. Wie bekomme ich mein Geld?

Wenn Du zu einem der Themen auf unserer Seite Unterstützung benötigst, musst Du dich lediglich bei uns anmelden und wir kümmern uns um die Durchsetzung Deiner Rechte. Sobald wir die Rückerstattung erhalten haben, überweisen wir Dir Dein Geld auf Dein Konto abzüglich unserer Erfolgsprovision.

5. Wer kann sich beim VerbraucherFux anmelden?

Jede/r volljährige Verbraucher*in kann uns mit der Durchsetzung einer oder mehrerer der auf unserer Website angebotenen Dienstleistungen beauftragen.

6. Wie läuft der Prozess ab?

Wenn Du uns mit der Durchsetzung Deiner Rechte beauftragen möchtest, melde Dich zunächst über das Feld “Los geht’s” bei uns an, teile uns die notwendigen Informationen mit, lade die erforderlichen Dokumente hoch und beauftrage uns.

Im nächsten Schritt werden wir Deine Unterlagen prüfen und Dir eine Eingangsbestätigung sowie eine Annahme des Auftrags zukommen lassen. Dann werden wir mit den jeweiligen Anspruchsgegnern in Kontakt treten und Deine Forderungen geltend machen, sofern erforderlich, auch im Wege einer gerichtlichen Klage zusammen mit unseren Partneranwälten. Sobald wir die Rückerstattung erhalten haben, entweder aufgrund sofortiger Zahlung oder im Anschluss an ein erfolgreiches gerichtliches Verfahren, überweisen wir Dir Dein Geld auf Dein Konto abzüglich unserer Erfolgsprovision.

7. Warum muss ich bei der Beauftragung digital unterschreiben?

Wir möchten die Anmeldung für Dich so bequem und effizient wie möglich gestalten. Um den umständlichen Austausch von Dokumenten zu vermeiden und eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, arbeiten wir rein digital. Deine Unterschrift dient ausschließlich als Nachweis, dass Du uns beauftragt hast, für Dich tätig zu werden. Im Grunde ist das nichts anderes, als wenn wir Dir per Post ein Auftragsdokument zukommen lassen würden, dass Du unterschreibst und an uns zurückschickst, nur viel einfacher.

8. Entstehen für mich Kosten?

Nein, wir setzen Deine Rechte durch, ohne dass dafür für Dich zunächst Kosten entstehen. Nur wenn wir für Dich erfolgreich sind, berechnen wir für unsere Leistungen und Risiken eine Erfolgsprovision zzgl. Mehrwertsteuer. Siehe weitere Details dazu unter Nr. 9. Schaffen wir es nicht, Deinen Anspruch durchzusetzen, fallen für Dich keine Kosten an.

9. Wie hoch ist unsere Erfolgsprovision?

Unser Provisionsmodell ist transparent und fair: Wir behalten 25% (zzgl. MwSt) des für Dich durchgesetzten Betrages ein, Du erhältst damit fast 75% Deiner Forderung. Wenn für die Durchsetzung eine Klage erforderlich ist, erhöht sich unsere Erfolgsprovision um 15% (zzgl. MwSt).

Ausnahmen gelten bei Abfindungen bei Kündigung sowie der Rückforderung von Glücksspielverlusten.

Wenn Du über eine Rechtsschutzversicherung verfügst, die in dem konkreten Fall einspringt, nehmen wir keine Erfolgsprovision. Eine etwaige Selbstbeteiligung bei Deiner Rechtsschutzversicherung, die Du nur im Falle des Unterliegens bezahlen müsstest, übernehmen wir selbstverständlich für Dich. Du trägst keinerlei Kosten.

Weitere Informationen dazu erhältst Du unter „Kosten“.

10. Wie läuft das Verfahren ab, wenn wir unsere Partneranwälte eingeschalten?

In einem ersten Schritt wenden wir uns direkt an den Anspruchsgegner, um Deine Forderung geltend zu machen. Sollte dieser nicht reagieren oder eine Regulierung ablehnen, bewerten wir die Chancen für eine erfolgreiche gerichtliche Durchsetzung Deines Anspruchs. Wenn wir zu dem Ergebnis kommen, dass Dein Anspruch wahrscheinlich besteht und vor Gericht anerkannt werden wird, schalten wir unsere spezialisierten Vertragsanwälte ein. Aber keine Sorge, auch hierfür entstehen keine Kosten für Dich!

11. Bringt mir eine Rechtsschutzversicherung einen Vorteil?

Ja, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, reduziert das unser Kostenrisiko. In diesem Fall rechnen unsere Partneranwälte einfach mit Deiner Versicherung ab. Unsere Erfolgsprovision entfällt. Eine etwaige Selbstbeteiligung, die Du im Falle des Unterliegens zahlen müsstest, übernehmen wir.

12. Kann ich den VerbraucherFux beauftragen, wenn ich jemand anderen bereits beauftragt habe, meine Ansprüche geltend zu machen?

Nein, in diesem Fall können wir leider nicht mehr für Dich tätig werden.

13. Ich habe trotz Registrierung keine Bestätigung erhalten, was muss ich tun?

Möglicherweise befindet sich die Bestätigungsmail in Deinem Spam-Ordner. Sofern dies nicht der Fall ist, liegt gegebenenfalls ein technisches Problem vor. Wende Dich in diesem Fall bitte direkt an uns unter hello@verbraucherfux.de.

14. Kann ich eine Forderung geltend machen, wenn ich notwendige Dokumente nicht mehr zur Hand habe?

Das hängt davon ab, um welche Art von Forderung es sich handelt und ob im konkreten Fall die Möglichkeit besteht, Deine Forderung auch ohne die entsprechenden Dokumente durchzusetzen. Da wir dies nicht beantworten können, ohne Deinen Fall zu kennen, würden wir Dich bitten, Dich zunächst bei uns zu registrieren. Sollten wir Dir ohne Deine Dokumente nicht weiterhelfen können, melden wir uns bei Dir. Auch in diesem Fall ist die Erstprüfung natürlich kostenlos.

15. Wie lange dauert es, bis ich mein Geld erhalte?

Dazu können wir als seriöser Dienstleister keine pauschale Aussage treffen, da diese Frage von verschiedenen Faktoren abhängt, insbesondere von der Reaktion des Anspruchsgegners. Daneben ist auch entscheidend, ob eine gerichtliche Durchsetzung Deiner Forderung notwendig ist.

Generell versuchen wir selbstverständlich immer, die Rechte unserer Kund*innen so schnell und effizient wie möglich durchzusetzen. Sofern sich im Einzelfall abzeichnet, dass ein Verfahren längere Zeit in Anspruch nehmen könnte, z.B. weil eine gerichtliche Durchsetzung notwendig ist, informieren wir Dich selbstverständlich umgehend.

16. Wie werde ich über den Verfahrensstand auf dem Laufenden gehalten?

Wir informieren Dich natürlich stets über sämtlichen aktuellen Entwicklungen und Verfahrensstände. Wir melden uns jedoch nur bei Dir, soweit es für Dich relevante Informationen gibt. Deswegen kann es vorkommen, dass Du über eine gewisse Zeit nichts von uns hörst, weil wir auf Rückmeldung von der Gegenseite oder vom Gericht warten.

Flugfälle

1. Welche möglichen Ansprüche habe ich gegen die Fluggesellschaft bei Verspätung, Annullierung oder wenn ich selbst storniert habe?

Wenn Dein Flug von der Airline kurzfristig annulliert wurde oder Du mehr als 3 Stunden verspätet am Ziel ankommst, hast Du einen Anspruch auf Entschädigung. Dieser beträgt je nach Flugdistanz 250,00 – 600,00 EUR und ist unabhängig vom Flugpreis. Trage einfach Deine konkreten Daten zum Flug in unser System ein, automatisch erfährst Du, ob Du einen Entschädigungsanspruch hast.

Wenn Du den Flug selbst storniert hast, hast Du in jedem Fall Anspruch auf Rückzahlung der in Deinem Flugpreis enthaltenen Steuern und Gebühren.

2. Wie funktioniert die Durchsetzung über den VerbraucherFux?

Das Verfahren ist einfach und dauert nur wenige Minuten. Suche hier Dein Flugproblem aus und lass durch unser System prüfen, ob Du einen Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung hast. Beauftrage uns einfach digital, Dein Geld für Dich zurückzuholen und wir kümmern uns um alles Weitere.
Solltest Du Fragen haben, kannst Du Dich jederzeit gerne an uns wenden. Du erreichst uns unter .

3. Wie lange bestehen meine Ansprüche?

Die Ansprüche gegen Airlines verjähren nach deutschem Recht innerhalb von drei Jahren. Die Frist beginnt dabei aber erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Wir prüfen gerne für Dich, ob Dein Anspruch noch besteht.

4. Welche Dokumente muss ich einreichen?

Wir benötigen von Dir ein Dokument, das bestätigt, dass Du den entsprechenden Flug gebucht hast. Lade dafür einfach Deine Buchungsbestätigung oder Bordkarte(n) in dem dafür vorgesehenen Feld in der Registrierungsmaske hoch. Sollten wir darüber hinaus zusätzliche Dokumente von Dir benötigen, z.B. im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens, melden wir uns noch einmal bei Dir.

5. Kann ich die Unterlagen auch per Post übermitteln, wenn ein digitaler Upload nicht in Betracht kommt?

Natürlich! Schick Deine Unterlagen einfach an:

Xclaim GmbH
Jakordenstr. 12-14
50668 Köln

6. Wie erhalte ich mein Geld?

Sobald wir Deinen Anspruch erfolgreich durchgesetzt haben, werden wir Dich um Übermittlung Deiner Kontodaten bitten, um Dir das Geld per SEPA-Überweisung zu übermitteln. Deine Bankdaten kannst Du uns auf schriftlichem Weg per E-Mail, Post oder Fax zukommen lassen.

7. Wann wird meine Entschädigung ausgezahlt?

Leider können wir Dir keine pauschale Auskunft hierzu geben, weil die Bearbeitungsdauer von verschiedenen Faktoren abhängt, wie z.B. welche Fluggesellschaft betroffen ist und aus welchen Gründen Dein Flug verspätet war oder ausgefallen ist. Fälle, in denen wir Ansprüche gerichtlich durchsetzen müssen, dauern generell länger als Fälle, in denen Airlines nach Aufforderung freiwillig bezahlen.

8. Gib es Fälle, bei denen ich trotz Verspätung oder Annullierung keinen Anspruch auf Entschädigung habe?

Ja, es gibt sog. außergewöhnliche Umstände. In diesen Fällen ist die Airline nicht für die Verspätung oder Annullierung verantwortlich (z.B. Wetter, Vulkanausbrüche, Bombendrohung). Wenn ein solcher Fall vorliegt, steht Dir leider kein Anspruch auf Entschädigung zu.

9. Was gilt, wenn die Airline Flugzeiten ändert oder meinen Flug umbucht?

Die EU-Fluggastrechteverordnung schließt einen Anspruch aus, wenn Dich die Airline bis zu 14 Tage vor dem Abflugdatum (oder noch früher) darüber informiert hat, dass sich die Flugzeiten ändern. In diesem Fall können wir Dich leider nicht unterstützen.

10. Habe ich auch einen Entschädigungsanspruch, wenn ich geschäftlich geflogen bin?

Ja, auch in diesem Fall hast Du einen Entschädigungsanspruch. Die EU-Fluggastrechteverordnung, die diese Ansprüche regelt, unterscheidet nicht zwischen privaten oder geschäftlichen Flügen. Da die Entschädigung dem Reisenden als Ausgleichszahlung für die entstandenen Unannehmlichkeiten zusteht, kannst Du die Entschädigung für Dich selbst geltend machen und musst sie nicht an Deinen Arbeitgeber herausgeben.

11. Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug Teil einer Pauschalreise war?

Auch dann steht Dir grundsätzlich eine Entschädigung zu, wenn Dein Flug verspätet war oder ausgefallen ist. Wir unterstützen Dich und prüfen gerne, ob und welche Ansprüche Dir zustehen.

Übrigens: wenn Du eine Pauschalreise gebucht hast und dort etwas nicht geklappt hat, z.B. wenn Dein Hotel statt 4 Sternen nur 3 Sterne hatte, helfen wir Dir auch gerne weiter. Schreibe uns in diesem Fall gerne einfach eine E-Mail an hello@verbraucherfux.de.

12. Kann ich Ansprüche auch für weitere Personen geltend machen?

Du kannst mit Zustimmung der betroffenen Personen auch für diese bestehende Ansprüche bei uns einreichen. Solltest Du z.B. für Familienmitglieder oder Freunde, die gemeinsam mit Dir gereist sind, Ansprüche geltend machen wollen, ist das kein Problem, sofern sie damit einverstanden sind. Du kannst diese einfach Deiner Registrierung hinzufügen. Wir brauchen dann jedoch auch die Reisedokumente/Buchungsbestätigung für diese Personen.

Gut zu wissen: Häufig ist auch nicht bekannt, dass auch kleinen Kindern, selbst wenn sie keinen eigenen Sitzplatz belegt haben, ein Entschädigungsanspruch zusteht.

13. Kann ich mich auch an den VerbraucherFux wenden, wenn ich zusätzliche Kosten hatte, z.B. für Taxi, Übernachtung oder Mahlzeiten?

Ja! Auch wenn unser Fokus auf der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen aufgrund einer Flugverspätung, -annullierung oder Nichtbeförderung liegt, sind wir auch in diesem Fall für Dich da. Oftmals entstehen bei Verspätungen oder Annullierungen des Fluges weitere Ansprüche (z.B. Hotel, Transport vom und zum Flughafen, Verpflegung). Auch diese Ansprüche machen wir gerne für Dich geltend. Hierfür kannst Du das Freitextfeld in der Registrierungsmaske nutzen.

In der Regel muss die Fluggesellschaft den Passagieren bei einer Flugverspätung, -annullierung oder Boardingverweigerung weitere Zusatzleistungen anbieten, wenn Dein Flug sich um mehr als 2 Stunden verspätet. Hierzu gehören kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen, Übernachtungen, wenn es erforderlich ist, und ein kostenloser Transfer zwischen dem Ort der Unterbringung und dem Flughafen.

14. Wie verhalte ich mich, wenn mich die Airline kontaktiert, nachdem ich den VerbraucherFux eingeschaltet habe?

Es kommt vor, dass Airlines Kund*innen direkt kontaktieren, wenn sie erfahren, dass der VerbraucherFux mit der Durchsetzung der Forderungen beauftragt wurde. In diesem Fall leite uns bitte einfach das entsprechende Schreiben oder die E-Mail der Airline an hello@verbraucherfux.de weiter. Wir kümmern uns um alles Weitere.

15. Die Airline bietet mir Gutscheine an. Muss ich diese annehmen oder kann ich auf mein Geld bestehen?

Nein, Du musst den von der Fluggesellschaft angebotenen Gutschein nicht akzeptieren. Du solltest der Fluggesellschaft ausdrücklich mitteilen, dass Du eine Ticketrückerstattung wünschst. Wenn Du Schwierigkeiten hast, die Rückerstattung Deines Tickets zu beantragen, kannst Du den VerbraucherFux jederzeit in Anspruch nehmen. Wir fordern Dein Geld für Dich zurück.

16. Ich habe meinen Flug selbst storniert? Kann ich den Ticketpreis zurückfordern?

Teilweise. Zwar kannst du in den allermeisten Fällen nicht den vollständigen Flugpreis zurückfordern. In jedem Fall steht Dir die Rückzahlung von sog. Steuern und Gebühren zu, welche in Deinem Ticketpreis enthalten sind. Diese machen – gerade bei sog. Billigairlines – einen nicht unerheblichen Teil des Flugpreises aus. Die Steuern und Gebühren fallen nur an, wenn Du auch wirklich geflogen bist, sodass Du diese in jedem Fall zurückfordern kannst. Gerne kümmern wir uns um Deinen Anspruch.

17. Was fällt alles unter sog. "Steuern und Gebühren"?

Unter Steuern & Gebühren fallen Zuschläge und Entgelte, die auf den Ticketpreis aufgeschlagen werden. Hierunter fallen insb. die Flughafengebühr, Treibstoffsteuer, Gebühren für Gepäck, Luftverkehrssteuer, Luftsicherheitsgebühr.

18. Wie hoch sind die Steuern und Gebühren für meinen Flug und wo finde ich diese?

Die Steuern und Gebühren sind von Flug zu Flug unterschiedlich und variieren je nach Distanz und Land und können daher nicht pauschal festgelegt werden. Du findest die genaue Höhe in der Regel in Deiner Buchungsbestätigung. Der Flugpreis ist meistens konkret aufgeschlüsselt.

19. In meiner Buchungsbestätigung steht nur ein Gesamtflugpreis, die Steuern und Gebühren sind nicht einzeln aufgeschlüsselt. Was kann ich tun?

Steuern und Gebühren müssen von den Airlines ausgewiesen werden. Das ist geltendes Recht. Leider halten sich einige Airlines (z.B. Ryanair) nicht an diese Vorgaben. Ohne die genaue Höhe wird eine Rückerstattung schwierig. Wir helfen Dir gerne und machen vor der Rückerstattung einen Auskunftsanspruch gegen die Airline geltend. Die Airline ist dann verpflichtet die Steuern und Gebühren konkret offenzulegen.

Datenschutzverstöße

1. Warum stehen mir bei einer Verletzung des Datenschutzrechts überhaupt Ansprüche zu?

Das Datenschutzrecht ist Teil des Persönlichkeitsrechts und erstreckt dieses auf die digitale Welt, also die Verarbeitung Deiner Daten. Werden die hierfür geltenden Regeln nicht eingehalten, kann Dir ein Schadensersatzanspruch zustehen. Die unzulässige Verwendung kann für die Betroffenen nämlich nachteilige Folgen haben, insbesondere, wenn die Daten im Internet frei verfügbar und für jeden einsehbar sind.

2. Wie erkenne ich, ob ich betroffen bin? Schließlich kann ich nicht wissen, was wo genau mit meinen Daten passiert.

In vielen Fällen kommen Datenschutzverletzungen durch behördliche Verfahren ans Licht. Die Datenschutzbehörden überprüfen regelmäßig das Verhalten von Firmen im Hinblick auf datenschutzrechtliche Zulässigkeit. Etwa durch Beschwerden betroffener Personen oder Verbraucherschützer und andere Organisationen können Verstöße aufgedeckt werden. Solche festgestellten Verstöße sind häufig Gegenstand von Nachrichtenmeldungen (z.B. Facebook, Gorillaz, Mastercard).

3. Habe ich bei jedem Datenschutzverstoß einen Schadensersatzanspruch?

Alleine durch einen Verstoß selbst entsteht noch nicht unmittelbar ein Schadensersatzanspruch, hier muss ein Schaden im Einzelfall vorgetragen werden. Bei bestimmten Fallgestaltungen (etwa denjenigen, die wir auf unserer Seite explizit vorgeben) gehen wir jedoch davon aus, dass durch die Art der Verletzung ein solcher Schaden besteht.

4. Wie hoch ist ein Schadensersatzanspruch im Rahmen von Datenschutzverstößen?

Das lässt sich nicht pauschal sagen und hängt vom Einzelfall ab. Da das Datenschutzrecht in seiner aktuellen Ausgestaltung bislang nur teilweise von Gerichtsentscheidungen zur Höhe von Schadensersatzansprüchen begleitet worden ist, gibt es noch nicht genügend gesicherte Erkenntnisse um Fallgruppen zu bilden. Die bislang ergangenen Urteile waren sehr am Einzelfall orientiert. Die Spanne reicht hier von 50 EUR (unerwünschte Werbe-E-Mail) bis hin zu 5.000 EUR (Verletzung von Betroffenenrechten – Auskunftsanspruch – im arbeitsrechtlichen Verfahren).

Ansprüche gegen Private Krankenversicherungen

1. Unter welchen Bedingungen dürfen private Krankenversicherungen Beiträge erhöhen?

Es gibt verschiedene, klar definierte Kriterien, aufgrund derer Beitragserhöhungen zulässig sein können. Im Wesentlichen ist dies der Fall bei einem Anstieg der Krankheitskosten um mehr als 10% oder die Sterbewahrscheinlichkeit um mehr als 5%.

Allerdings muss jede Beitragserhöhung – selbst, wenn sie die oben genannten Kriterien erfüllt – von der Versicherung auch ausreichend begründet werden. Daran fehlt es häufig. Bloß pauschale Begründungen, wie der Hinweis auf allgemein gestiegene Gesundheitskosten reichen nicht aus.

2. Wann verjähren meine Ansprüche?

Nach derzeitigem Kenntnisstand kannst Du auf jeden Fall die von Dir zu viel bezahlten Beitragserhöhungen der letzten drei Jahre einschließlich der angefallenen Zinsen zurückverlangen.

Je nachdem wie sich die Gerichte zur Frage der Verjährung positionieren – Verfahren hierzu laufen aktuell noch – können Beitragserhöhungen aber sogar für einen deutlich längeren Zeitraum unwirksam gewesen sein.

3. Wie gehe ich vor, wenn ich mehrere Verträge abgeschlossen habe, z.B. auch für meine Partner*in oder Kinder?

Das ist kein Problem, wir prüfen gerne alle Verträge für Dich. Wichtig ist, dass sich die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat, beim VerbraucherFux registriert.

Abfindung nach Kündigung

1. Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist ein Geldbetrag, den Arbeitgeber an Arbeitnehmer als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes zahlen (können). Dabei dient die Abfindungszahlung dazu eine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers zu verhindern oder ein bereits eingeleitetes Gerichtsverfahren vorzeitig und einvernehmlich zu beenden. Eine Abfindung kann auch angeboten werden, um den Arbeitnehmer dazu zu bewegen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.

2. Wann habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung nach einer Kündigung?

Eine Pflicht zur Zahlung einer Abfindung besteht grundsätzlich nicht. Allerdings ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nur unter engen Voraussetzungen möglich und muss formal zahlreiche Anforderungen beachten. In sehr vielen Fällen unterlaufen Arbeitgebern hier Fehler und die Kündigung ist unwirksam. Grundsätzlich hast Du in diesem Fall einen Anspruch, weiterbeschäftigt zu werden. Da das alle Beteiligten in der Praxis aber üblicherweise nicht wollen, einigt man sich in der Regel auf eine Abfindung für die Arbeitnehmer*innen.

3. Wie hoch ist der Abfindungsbetrag?

Die Höhe der Abfindung lässt sich nicht pauschal bestimmen und richtet sich immer nach dem Einzelfall. Am Ende ist sie Ergebnis einer Verhandlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Rechtsprechung nutzt zur Berechnung der sogenannte Regelabfindung eine Faustformel. Diese lautet 0,5 x Anzahl der Beschäftigungsjahre x Bruttomonatsgehalt.

4. Wie kann ich gegen eine Kündigung vorgehen?

Du kannst Klage gegen Deine Kündigung beim örtlichen Arbeitsgericht einreichen. Das Wichtigste ist die Einhaltung der Klagefrist von 3 Wochen ab dem Erhalt der Kündigung! Wenn diese Frist abgelaufen ist, kannst Du normalerweise nicht mehr gegen die Kündigung vorgehen. Deshalb ist es enorm wichtig, dass Du dich schnell entscheidest, ob Du gegen die Kündigung vorgehen möchtest. Wir helfen Dir natürlich gerne dabei!

5. Wie kann mir der VerbraucherFux bei einer Kündigung helfen?

In arbeitsrechtlichen Fällen, d.h. bei Kündigungen durch den Arbeitgeber, arbeiten wir mit spezialisierten Partneranwälten zusammen. Wir übermitteln Deinen Fall gerne an unsere Partneranwälte. Diese prüfen Deinen Fall kostenlos und teilen Dir mit, ob auch Du gegen Deine Kündigung vorgehen kannst. Fülle einfach unser Formular aus. Wir kümmern uns um alles Weitere.

6. Trage ich wirklich kein Kostenrisiko?

Nein, der VerbraucherFux übernimmt Deine Anwalts- und Gerichtskosten. Nur im Erfolgsfall steht uns eine Provision für die von uns übernommenen Kosten und Risiken von insgesamt 25% (zzgl. MwSt) zu.

Sofern wir Deine Rechte vor Gericht durchsetzen und dafür in Vorleistung für Rechtsanwalts- und Gerichtskosten gehen müssen, erhöht sich der Betrag auf insgesamt 30% (zzgl. MwSt.). Für den Fall, dass eine Weiterbeschäftigung für Dich erreicht wird, beträgt unsere Erfolgsprovision 30% eines Bruttomonatsgehalts.

7. Ich habe Angst vor einem schlechten Zeugnis, wenn ich meinen Arbeitgeber verklage.

Wir hören diese Sorge oft, teilweise auch, weil Arbeitgeber ausdrücklich mit einem schlechten Zeugnis drohen. Insoweit musst Du Dir aber keine Sorgen machen, denn Du hast einen Anspruch auf eine realistische und faire Einschätzung durch Deinen Arbeitgeber. Unsere spezialisierten Anwält*innen unterstützen Dich auch dabei und sorgen dafür, dass Du ein faires Zeugnis bekommst, versprochen!

8. Ist das ganze Verfahren nicht aufwendig und anstrengend?

Wenn Du Dich dazu entschieden hast, eine unzulässige Kündigung nicht einfach zu akzeptieren und Deine Rechte wahrzunehmen, kümmern wir uns um alles Weitere. Unsere spezialisierten Anwält*innen kontaktieren Dich, erklären Dir, worauf es ankommt und was zu tun ist und setzen Deine Rechte durch.

Auto-Leasing nach Unfall oder Rückgabe

1. Warum darf der Leasinggeber einen von der Versicherung des Unfallgegners gezahlten Wertausgleich nicht behalten?

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 30.09.2020, Az.: VIII ZR 48/18) darf der Leasinggeber einen solchen Wertausgleich nicht behalten. Ansonsten würde der Leasinggeber eine doppelte Entschädigung erhalten, einmal von der Versicherung und ein weiteres Mal von Dir als Leasingnehmer.

2. Kann ich auch einen Wertausgleich im Falle eines Bagatellschadens nach einem Unfall verlangen?

Wenn Du mit Deinem Auto einen Unfall hattest, tritt in aller Regel auch eine Wertminderung ein. Das ist nur dann nicht der Fall, wenn lediglich kleine und unbedeutende Schäden – sog. Bagatellschäden – aufgetreten sind.

Ein Bagatellschaden ist ein verhältnismäßig kleiner Schaden, bei dem die Reparaturkosten gering sind. Eine präzise Kostengrenze ist gesetzlich nicht geregelt, aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bewegt sich die Grenze für einen Bagatellschaden zwischen 700 und 750 Euro.

3. Muss ich auch für Dellen und/oder Kratzer bei der Rückgabe des Fahrzeugs aufkommen?

Viel zu oft monieren Leasinggeber bei Rückgabe den Fahrzeugzustand und verlangen hohe Nachzahlungen. In vielen Fällen sind diese Forderungen aber gar nicht oder nicht in der geforderten Höhe berechtigt. Häufig werden z.B. normale Verschleißspuren als „Schäden“ deklariert. Für solche “Schäden” musst Du natürlich nicht aufkommen. Wenn Du meinst, Du hast zu viel bezahlt, prüfen wir gerne Deinen Fall und holen Dein Geld für Dich zurück.

Widerruf Kilometer-Leasing

1. Warum kann ich meinen Kilometer-Leasingvertrag widerrufen?

Beim Abschluss eines Leasingvertrages hat Du das gesetzliche Recht diesen innerhalb einer bestimmten Frist nach Vertragsschluss zu widerrufen, falls Du es Dir doch anders überlegt. Über dieses Recht musst Du ordnungsgemäß aufgeklärt werden. Immer wieder passieren Fehler bei dieser Belehrung zum Nachteil der Verbraucher, sodass diese den Vertrag auch noch lange nach Vertragsschluss widerrufen können.

2. Welche Vorteile habe ich durch den Widerruf meines Vertrages?

Wenn der Leasingvertrag widerrufen wird, sind alle Leistungen zurückzugeben, das heißt Du musst natürlich den Leasingwagen zurückgeben, erhälst dafür aber sämtliche geleisteten Zahlungen (Leasingraten, Anzahlung) zurück. Da Du für die Zeit, in der Du den Wagen gefahren bist, keinen Nutzungsersatz zahlen musst, fährst Du den Wagen quasi umsonst.

3. Habe ich bei allen Leasingverträgen ein “verlängertes” Widerrufsrecht?

Nein, aber bei sehr vielen! Zum einen muss es sich bei dem Leasingvertrag um ein sog. Kilometerleasing (kein Restwertleasing) handeln, zum anderen darf der muss der Leasingvertrag nicht direkt vor Ort, also beim Händler geschlossen worden sein, sondern mittels Briefs oder Email.

4. Wie kann mir der VerbraucherFux helfen?

Wir vermitteln Dich gerne an unsere spezialisierten Partneranwälte, welche auch Deinen Fall kostenlos für Dich prüfen und Dir mitteilen, ob auch Du Deinen Leasingvertrag vorteilhaft widerrufen kannst. Fülle einfach unser Formular aus. Wir kümmern uns um alles Weitere.

Glücksspiel

1. Was bedeutet Glücksspiel und für welche Angebote kann ich eine Erstattung verlangen?

Casino- und Pokerspiele waren in Deutschland (außer in Schleswig-Holstein) nach § 4 Abs. 4 GlüStV verboten. In der Folge sind die hier mit den Glücksspielanbietern geschlossenen Spielverträge nichtig. Verlorenes Geld kann daher zurückverlangt werden. In Schleswig-Holstein zugelassene Anbieter durften nur mit Kunden Verträge schließen, die ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben. Sportwetten sind dagegen in vielen Fällen zulässig.

2. In welchen Fällen steht mir ein Erstattungsanspruch gegen einen Glückspielanbieter zu?

Wenn Du in Deutschland außerhalb von Schleswig-Holstein an einem Online-Glücksspiel teilgenommen hast, kannst Du grundsätzlich Deine Verluste ersetzt verlangen. Ob dieser Anspruch letztlich durchsetzbar ist, hängt aber von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere davon, wo der Anbieter seinen Sitz hat. Liegt dieser außerhalb der EU bzw. teilweise auch innerhalb der EU, kann eine Vollstreckung scheitern, weil die lokalen Behörden nicht gegen diese Anbieter vorgehen. Das bedeutet, selbst wenn wir in Deutschland ein Gerichtsurteil für Dich erkämpfen, kann es sein, dass Du am Ende kein Geld erhältst. Wir prüfen natürlich in jedem Fall vorab, ob ein Vorgehen für Dich Sinn macht.

3. Wird der VerbraucherFux nur ab einer bestimmten Verlustsumme tätig?

Nein. Im Gegensatz zu anderen Anbietern arbeiten wir nicht erst ab fünfstelligen Verlustsummen. Bei uns kannst Du Dich jederzeit anmelden unabhängig von der Höhe Deiner Verluste.

4. Welche Unterlagen muss ich einreichen, damit der VerbraucherFux meine Verluste zurückfordern kann?

Wir brauchen Transaktionslisten und Spielübersichten der Glückspielanbieter, um Deinen Anspruch prüfen und berechnen zu können. Auch Screenshots aus Deinem Spielerkonto können uns helfen. Selbst wenn Dein Konto gesperrt ist, kannst Du die Daten per Datenschutzanfrage direkt beim Casino anfordern. Hierfür stellen wir Dir gerne einen gratis Mustertext.

Pfando

1. In welchen Fällen habe ich einen Anspruch gegen Pfando?

In den Fällen, in denen Pfando mit Dir einen sale & rent back Vertrag (so nennt Pfando den Vertrag) geschlossen hat, kann Dir ein Geldanspruch zustehen. Die hier verbundenen Verträge sind so nicht wirksam. Im Ergebnis kann Dir die gezahlte Miete als auch der Verkaufspreis der Versteigerung zustehen. Anrechnen lassen musst Du Dir allerdings den bereits erhalten Betrag, den Du bereits von Pfando erhalten hast.

2. Warum ist das dargestellte Modell unzulässig?

Jetzt wird es juristisch: Es dürfte sich hier um ein unzulässiges Geschäft handeln, für welches Pfando nicht die notwenigen Erlaubnisse hat. Die hier vorliegende Kopplung von Sicherungsvertrag und Darlehensgewährung darf so nicht vorgenommen werden.

3. Sind alle Pfando-Fälle gleich?

Nein, das Geschäftsmodell von Pfando beinhaltet noch andere Konstellationen, die nicht unbedingt unzulässig sind. Es kommt daher darauf an, welchen Vertrag Du mit Pfando geschlossen hast.

4. Welche Unterlagen benötige ich für die Beauftragung?

Wir benötigen sämtliche Vertragsunterlagen, damit wir die genaue Vertragskonstellation bestimmen können. Nur hiermit ist es uns möglich, eine ordentliche Bewertung vorzunehmen und Rückzahlungen für Dich geltend zu machen.

Schlüsseldienst

1. Wann habe ich einen Anspruch gegen den Schlüsseldienstbetreiber?

Vereinfacht gesagt, steht Dir ein Anspruch auf (teilweise) Rückzahlung der Kosten für die Öffnung der Türe zu, wenn der Schlüsseldienst einen sog. Wucherpreis verlangt hat. Ab welcher Höhe ein Wucherpreis vorliegt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Üblicherweise ist dies aber der Fall, wenn der Durchschnittspreis um ca. 200% überschritten ist. Durchschnittspreise richten sich dabei u.a. nach der Uhrzeit, Wochen- oder Feiertag, sowie nach dem konkreten Aufwand für die Türöffnung. In den seltensten Fällen dürften dafür Kosten von mehr als 250 Euro gerechtfertigt sein, häufig sogar deutlich weniger.

2. Was muss ich beachten?

Um nachweisen zu können, dass Du wirklich zu viel bezahlt hast, benötigen wir verschiedene Angaben von Dir, unter anderem zu Wochentag und Uhrzeit der Leistung. Wichtig ist vor allem aber auch ein schriftlicher Nachweis, entweder in Form einer Rechnung oder eines Kontoauszugs über den Preis für die Türöffnung. Bitte lade das entsprechende Dokument in der Registrierung hoch, wir kümmern uns um alles Weitere.