Unser Provisionsmodell

Unser oberstes Ziel ist es, Verbrauchern zu ihrem Recht zu verhelfen. Dafür investieren wir viel Zeit und Geld, z.B. für die Vorfinanzierung von Klagen gegen Unternehmen. Diese Risiken und damit Kosten übernehmen wir vollständig für unsere Kunden. Vor diesem Hintergrund berechnen wir im Erfolgsfall (und nur dann!) eine Erfolgsprovision. Wir sind überzeugt, dass das zu einer fairen Risiko- und Kostenverteilung führt. 

Da Risiken und Kosten nicht in allen Bereichen und sämtlichen Konstellationen identisch sind, berechnen wir die Erfolgsprovision auf folgender Grundlage: 

Szenario 1: Rechtsstreit ohne Gerichtsverfahren

Wir berechnen pauschal eine Erfolgsprovision für unsere Risiken und Leistungen in Höhe von 25% (zzgl. MwSt.) des erstrittenen Betrages in den Bereichen

– Fluggastrechte
– Beitragserhöhung PKV
– Datenschutz
– Auto-Leasing und
– Abzocke.

In den folgenden Bereichen gelten abweichende Konditionen:

1. Abfindung bei Kündigung

Im Falle der Abfindung nach einer Kündigung beträgt die Erfolgsprovision pauschal 30% (zzgl. MwSt.) des Abfindungsbetrags und für den Fall, dass eine Weiterbeschäftigung für Dich erreicht wird 30% (zzgl. MwSt.) eines Bruttomonatsgehalts.

2. Rückforderung Glückspieleinsätze

Im Falle der Rückforderung von Glücksspieleinsätzen sind die Risiken beachtlich und die Kosten aufgrund der Streitwerte in der Regel besonders hoch. Aus diesem Grund arbeiten wir in diesem Bereich mit einem Prozessfinanzierer zusammen. Die Erfolgsprovision beträgt hier insgesamt 37% des Rückzahlungsbetrages (d.h. einschl. aller Kosten für Prozessfinanzierer und Rechtsanwälte).

Szenario 2: Rechtsstreit im Gerichtsverfahren

Sofern wir Deine Rechte vor Gericht durchsetzen und dafür in Vorleistung für Rechtsanwalts- und Gerichtskosten gehen müssen, berechnen wir zusätzlich zu der Pauschalprovision von 25% (zzgl. MwSt.) einen Risikoaufschlag in Höhe von 15% (zzgl. MwSt.)

Dies gilt nicht für die Bereiche Abfindung bei Kündigung und Rückforderung von Glücksspieleinsätzen (siehe dazu unter Szenario 1).

Szenario 3: Rechtsstreit mit Rechtsschutzversicherung

Wenn Du über eine Rechtsschutzversicherung verfügst, die in dem konkreten Fall einspringt, nehmen wir keine Erfolgsprovision (dies gilt nicht für den Bereich Rückforderung von Glücksspieleinsätzen). Eine etwaige Selbstbeteiligung bei Deiner Rechtsschutzversicherung, die Du nur im Falle des Unterliegens bezahlen müsstest, übernehmen wir selbstverständlich für Dich. Du trägst keinerlei Kostenrisiko.


Rechtsschutzversicherung

Warum fragen wir danach? Rechtsschutzversicherungen tragen in der Regel die Kosten in einem Rechtsstreit, z.B. für Rechtsanwälte und Gericht. Im Falle einer gerichtlichen Durchsetzung Deines Anspruchs übernehmen wir sämtliche Kosten für Dich. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, die in diesem Fall eingreift, reduziert das unsere Risiken und Kosten. An diesem Vorteil beteiligen wir Dich und berechnen keine Erfolgsprovision (dies gilt nicht für die Rückerstattung von Glücksspielverlusten). Eine etwaige Selbstbeteiligung, die Du im Falle des Unterliegens zahlen müsstest, übernehmen selbstverständlich wir.


Welche Kosten entstehen durchschnittlich bei Rechtsstreitigkeiten?

Rechtsstreitigkeiten vor Gericht sind in Deutschland sehr teuer. Zum einen sind die Gebühren des eigenen Anwalts zu zahlen und, wenn das Verfahren verloren wird, auch die Kosten des gegnerischen Anwalts und die Gerichtskosten zu übernehmen. Eine Übersicht über die Kosten für typische Gerichtsverfahren in Deutschland findest Du in der folgenden Tabelle:

FallkonstellationStreitwertKosten
Rückabwicklung eines Kaufvertrages eines defekten Kfzca. 37.000 €ca. 9.156 €
Kündigungsschutzklage und Streit um ein Arbeitszeugnisca. 17.012 €ca. 3.993 €
Reisemängel im Urlaubca. 2.700 €ca. 1.921 €
Klage auf Auszahlung ausstehenden Gehaltsca. 8.506 €ca. 2.874 €
Klage auf Entschädigung gegen Fluggesellschaft (1 Person Kurzstreckenflug)250 €ca. 506 €