Beitragserhöhung private Krankenversicherung
Deine private Krankenversicherung hat in den letzten Jahren Deine Beiträge erhöht? Häufig sind solche Erhöhungen unwirksam, weil sie nicht ausreichend begründet sind. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs müssen die Erhöhungen in solchen Fällen zurückerstattet werden.
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Privatversicherte kennen das Problem: regelmäßig erhöhen private Krankenversicherungen (PKV) ihre Beiträge unter Verweis auf das niedrige Zinsniveau oder allgemein gestiegene Gesundheitskosten. Beitragserhöhungen, die auf solchen pauschalen Begründungen basieren, sind oft unwirksam.
Wenn PKVs die Beiträge erhöhen wollen, müssen sie dafür strikte Vorgaben beachten und die Erhöhung ausreichend begründen. Viele Beitragserhöhungen von PKVs in den letzten Jahren genügen diesen Anforderungen aber nicht und sind daher unwirksam. In einem Urteil vom 16. Dezember 2020 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Versicherte in diesen Fällen die zu viel gezahlten Beiträge plus die angefallenen Zinsen zurückfordern können (BGH, Az. IV ZR 294/19; IV ZR 314/19). Konkret betraf das Urteil Kunden der AXA Versicherung in den Tarifen Ecora 1300 und El-Bonus, bei denen die Erhöhungen der Jahre 2014, 2015 und 2016 unwirksam sind.
Häufig gestellte Fragen
Unter welchen Bedingungen dürfen private Krankenversicherungen Beiträge erhöhen?
Es gibt verschiedene, klar definierte Kriterien, aufgrund derer Beitragserhöhungen zulässig sein können. Im Wesentlichen ist dies der Fall bei einem Anstieg der Krankheitskosten um mehr als 10% oder die Sterbewahrscheinlichkeit um mehr als 5%.
Allerdings muss jede Beitragserhöhung – selbst, wenn sie die oben genannten Kriterien erfüllt – von der Versicherung auch ausreichend begründet werden. Daran fehlt es häufig. Bloß pauschale Begründungen, wie der Hinweis auf allgemein gestiegene Gesundheitskosten reichen nicht aus.
Wann verjähren meine Ansprüche?
Nach derzeitigem Kenntnisstand kannst Du auf jeden Fall die von Dir zu viel bezahlten Beitragserhöhungen der letzten drei Jahre einschließlich der angefallenen Zinsen zurückverlangen.
Je nachdem wie sich die Gerichte zur Frage der Verjährung positionieren – Verfahren hierzu laufen aktuell noch – können Beitragserhöhungen aber sogar für einen deutlich längeren Zeitraum unwirksam gewesen sein.
Wie gehe ich vor, wenn ich mehrere Verträge abgeschlossen habe, z.B. auch für meine Partner*in oder Kinder?
Das ist kein Problem, wir prüfen gerne alle Verträge für Dich. Wichtig ist, dass sich die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat, beim VerbraucherFux registriert.