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Abfindung bei Kündigung

Dir wurde gekündigt? Häufig sind Kündigungen durch Arbeitgeber unwirksam, weil sie nicht ausreichend begründet oder formal fehlerhaft sind. In diesen Fällen müssen Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage erheben, sonst wird die Kündigung wirksam.

Unsere spezialisierten Arbeitsrechtsanwälte prüfen gerne, ob Du Dich gegen die Kündigung wehren und eine Abfindung erhalten kannst – transparent, schnell und ohne Kostenrisiken für Dich!

Dir wurde gekündigt?

Häufig kündigen Arbeitgeber Mitarbeitern, obwohl sie das im konkreten Fall gar nicht dürfen. Eine Kündigung kann aus vielen Gründen unwirksam sein. Oft fehlt ein ausreichender Grund, z.B. weil Mitarbeiter in anderen Positionen im Betrieb eingesetzt werden könnten oder weil die Sozialauswahl nicht ordnungsgemäß ist. Formfehler, wie fehlende Unterschriften, führen auch regelmäßig zur Unwirksamkeit von Kündigungen. In Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern können Arbeitnehmer gegen die Kündigung im Wege einer Kündigungsschutzklage gerichtlich vorgehen. In vielen Fällen enden derartige Verfahren mit einer gütlichen Einigung und einer Abfindung für den Arbeitnehmer.

Eine Besonderheit ist allerdings, dass jede Partei im Arbeitsrechtsprozess ihre Kosten für die erste Instanz selbst trägt. Das bedeutet, dass Du die Kosten für Deinen Rechtsanwalt aus eigener Tasche bezahlen musst – auch wenn Du gewinnst. Wir nehmen Dir dieses Risiko ab, prüfen die Kündigung durch spezialisierte Arbeitsrechtsanwälte und sichern Deine Rechte umfassend, soweit notwendig auch durch eine Klage.

Achtung: Eine Kündigungsschutzklage unterliegt einer strikten Frist und muss innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung erhoben werden!

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist ein Geldbetrag, den Arbeitgeber an Arbeitnehmer als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes zahlen (können). Dabei dient die Abfindungszahlung dazu eine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers zu verhindern oder ein bereits eingeleitetes Gerichtsverfahren vorzeitig und einvernehmlich zu beenden. Eine Abfindung kann auch angeboten werden, um den Arbeitnehmer dazu zu bewegen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.

Wann habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung nach einer Kündigung?

Eine Pflicht zur Zahlung einer Abfindung besteht grundsätzlich nicht. Allerdings ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nur unter engen Voraussetzungen möglich und muss formal zahlreiche Anforderungen beachten. In sehr vielen Fällen unterlaufen Arbeitgebern hier Fehler und die Kündigung ist unwirksam. Grundsätzlich hast Du in diesem Fall einen Anspruch, weiterbeschäftigt zu werden. Da das alle Beteiligten in der Praxis aber üblicherweise nicht wollen, einigt man sich in der Regel auf eine Abfindung für die Arbeitnehmer*innen.

Wie hoch ist der Abfindungsbetrag?

Die Höhe der Abfindung lässt sich nicht pauschal bestimmen und richtet sich immer nach dem Einzelfall. Am Ende ist sie Ergebnis einer Verhandlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Rechtsprechung nutzt zur Berechnung der sogenannten Regelabfindung eine Faustformel. Diese lautet 0,5 x Anzahl der Beschäftigungsjahre x Bruttomonatsgehalt.

Wie kann ich gegen eine Kündigung vorgehen?

Du kannst Klage gegen Deine Kündigung beim örtlichen Arbeitsgericht einreichen. Das Wichtigste ist die Einhaltung der Klagefrist von 3 Wochen ab dem Erhalt der Kündigung! Wenn diese Frist abgelaufen ist, kannst Du normalerweise nicht mehr gegen die Kündigung vorgehen. Deshalb ist es enorm wichtig, dass Du dich schnell entscheidest, ob Du gegen die Kündigung vorgehen möchtest. Wir helfen Dir natürlich gerne dabei!