Services

Datenschutzverstoß

Deine Daten wurden von einem Unternehmen unberechtigt gesammelt, weitergegeben oder anderweitig verarbeitet? Ein Datenleck hat dazu geführt, dass Deine Daten im Internet einsehbar sind? In diesen Fällen kannst Du unter Umständen Schadensersatz verlangen.

Wir prüfen gerne, ob Du einen Anspruch hast und setzen diesen für Dich durch – transparent, schnell und ohne Kostenrisiken für Dich!

Wenn Unternehmen Daten verlieren, gehackt werden oder zu viele Daten erheben bzw. Daten erheben ohne dazu berechtigt zu sein, können Betroffene einen Schadensersatzanspruch haben.

Dies kann etwa Kundendaten betreffen oder Daten, die die Unternehmen von ihren Mitarbeitern sammeln. Auch andere Konstellationen sind denkbar, etwa wenn Unternehmen sich über bestehende Erlaubnisse hinwegsetzen oder die Voraussetzungen für einen ordentlichen Umgang mit Daten nicht gewährleisten können.

Über aktuelle Fälle und weitere Hintergründe berichten wir in unserem Ratgeber.

Häufig gestellte Fragen

Warum stehen mir bei einer Verletzung des Datenschutzrechts überhaupt Ansprüche zu?

Das Datenschutzrecht ist Teil des Persönlichkeitsrechts und erstreckt dieses auf die digitale Welt, also die Verarbeitung Deiner Daten. Werden die hierfür geltenden Regeln nicht eingehalten, kann Dir ein Schadensersatzanspruch zustehen. Die unzulässige Verwendung kann für die Betroffenen nämlich nachteilige Folgen haben, insbesondere, wenn die Daten im Internet frei verfügbar und für jeden einsehbar sind.

Wie erkenne ich, ob ich betroffen bin? Schließlich kann ich nicht wissen, was wo genau mit meinen Daten passiert.

In vielen Fällen kommen Datenschutzverletzungen durch behördliche Verfahren ans Licht. Die Datenschutzbehörden überprüfen regelmäßig das Verhalten von Firmen im Hinblick auf datenschutzrechtliche Zulässigkeit. Etwa durch Beschwerden betroffener Personen oder Verbraucherschützer und andere Organisationen können Verstöße aufgedeckt werden. Solche festgestellten Verstöße sind häufig Gegenstand von Nachrichtenmeldungen (z.B. Facebook, Gorillaz, Mastercard).

Habe ich bei jedem Datenschutzverstoß einen Schadensersatzanspruch?

Alleine durch einen Verstoß selbst entsteht noch nicht unmittelbar ein Schadensersatzanspruch, hier muss ein Schaden im Einzelfall vorgetragen werden. Bei bestimmten Fallgestaltungen (etwa denjenigen, die wir auf unserer Seite explizit vorgeben) gehen wir jedoch davon aus, dass durch die Art der Verletzung ein solcher Schaden besteht.

Wie hoch ist ein Schadensersatzanspruch im Rahmen von Datenschutzverstößen?

Das lässt sich nicht pauschal sagen und hängt vom Einzelfall ab. Da das Datenschutzrecht in seiner aktuellen Ausgestaltung bislang nur teilweise von Gerichtsentscheidungen zur Höhe von Schadensersatzansprüchen begleitet worden ist, gibt es noch nicht genügend gesicherte Erkenntnisse um Fallgruppen zu bilden. Die bislang ergangenen Urteile waren sehr am Einzelfall orientiert. Die Spanne reicht hier von 50 EUR (unerwünschte Werbe-E-Mail) bis hin zu 5.000 EUR (Verletzung von Betroffenenrechten – Auskunftsanspruch – im arbeitsrechtlichen Verfahren).