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Auto-Leasing

Neben allen Vorteilen bringt Kfz-Leasing zahlreiche Probleme mit sich. Typischerweise kommt es am Ende der Leasingzeit zu Diskussionen darüber, welchen Restwert das Auto noch hat. In vielen Fällen monieren Händler den Fahrzeugzustand und verlangen hohe Nachzahlungen für angebliche Schäden, wie Dellen und Kratzer, oder rechnen Zahlungen von Versicherungen bei Unfällen nicht an. In manchen Fällen ist auch schon der abgeschlossene Kilometer-Leasing-Vertrag fehlerhaft und Du kannst alle geleisteten Raten zurückverlangen.

Wir prüfen gerne, ob Du Dich gegen unberechtigte Forderungen wehren oder Zahlungen zurückverlangen kannst – transparent, schnell und ohne Kostenrisiken für Dich!

Widerruf Kilometer-Leasing

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Mit Urteil vom 18.06.2020 hat das Oberlandesgericht München (Az. 32 U 7119/19) entschieden, dass ein Leasingnehmer, der einen PKW bei der Sixt Leasing SE mit einem sogenannten Kilometerleasing geleast hatte, auch nach über einem Jahr und nach ca. 40.000 gefahrenen Kilometern, den Leasingvertrag wirksam widerrufen konnte. Der Leasingnehmer hatte den Leasingvertrag im Fernabsatz, also nicht in den Geschäftsräumen des Händlers abgeschlossen.

Die Folge: Der Kunde erhält sämtliche gezahlte Leasing-Raten sowie die Anzahlung zurück. Zeitgleich muss er sich weder Wertersatz für den Wertverlust des Wagens, noch Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Damit fuhr er quasi „kostenlos Auto“.

Zu diesem Ergebnis kam das OLG München, weil der Verbraucher aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung den Leasingvertrag wirksam widerrufen konnte. Zudem sei der Verbraucher nicht auf eine eventuelle Wertersatzpflicht hingewiesen worden.

Wir arbeiten mit spezialisierten Partneranwälten zusammen und prüfen, ob auch Dein Leasingvertrag noch widerrufen werden kann und ob Du von der Entscheidung des OLG München profitieren kannst. Hierfür vermitteln wir Dich an unsere Anwälte, die Deine Verträge kostenlos prüfen und alles Weitere für Dich regeln – transparent, schnell und ohne Kostenrisiken für Dich!

Häufig gestellte Fragen

Warum kann ich meinen Kilometer-Leasingvertrag widerrufen?

Beim Abschluss eines Leasingvertrages hat Du das gesetzliche Recht diesen innerhalb einer bestimmten Frist nach Vertragsschluss zu widerrufen, falls Du es Dir doch anders überlegt. Über dieses Recht musst Du ordnungsgemäß aufgeklärt werden. Immer wieder passieren Fehler bei dieser Belehrung zum Nachteil der Verbraucher, sodass diese den Vertrag auch noch lange nach Vertragsschluss widerrufen können.

Welche Vorteile habe ich durch den Widerruf meines Vertrages?

Wenn der Leasingvertrag widerrufen wird, sind alle Leistungen zurückzugeben, das heißt Du musst natürlich den Leasingwagen zurückgeben, erhälst dafür aber sämtliche geleisteten Zahlungen (Leasingraten, Anzahlung) zurück. Da Du für die Zeit, in der Du den Wagen gefahren bist, keinen Nutzungsersatz zahlen musst, fährst Du den Wagen quasi umsonst.

Habe ich bei allen Leasingverträgen ein “verlängertes” Widerrufsrecht?

Nein, aber bei sehr vielen! Zum einen muss es sich bei dem Leasingvertrag um ein sog. Kilometerleasing (kein Restwertleasing) handeln, zum anderen darf der muss der Leasingvertrag nicht direkt vor Ort, also beim Händler geschlossen worden sein, sondern mittels Briefs oder Email.

Wie kann mir der VerbraucherFux helfen?

Wir vermitteln Dich gerne an unsere spezialisierten Partneranwälte, welche auch Deinen Fall kostenlos für Dich prüfen und Dir mitteilen, ob auch Du Deinen Leasingvertrag vorteilhaft widerrufen kannst. Fülle einfach unser Formular aus. Wir kümmern uns um alles Weitere.

Rückgabe & Unfall

IconProbleme bei der Rückgabe:
Leasingnehmer kennen das Problem: nach dem Ende des Leasingzeitraums drohen Nachforderungen des Kfz-Händlers für Kratzer, Dellen und Lackschäden…Wenn die Rückgabe des Leasingautos fällig ist, kann es teuer werden, denn Händler monieren häufig den Fahrzeugzustand und verlangen hohe Nachzahlungen.

In vielen Fällen sind diese Forderungen aber gar nicht oder nicht in der geforderten Höhe berechtigt. Häufig werden z.B. normale Verschleißspuren als „Schäden“ deklariert. Am Ende soll der Kunde zusätzlich zu dem vereinbarten Restwert noch einen behaupteten Wertverlust ausgleichen.


Unfall mit Leasingfahrzeug OHNE eigenes Verschulden

Unfälle, auch mit geleasten Fahrzeugen, passieren täglich. Häufig nutzen Leasinggeber solche Situationen aus, um zusätzlich zu kassieren. Wenn der Kunde einen Unfall mit einem Leasingauto hatte, an dem er selbst keine Schuld trägt, ersetzt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers in der Regel neben dem eigentlichen Schaden auch den verbleibenden Minderwert des Autos. Das ist üblicherweise der Fall, weil das Auto nach dem Unfall als „Unfallfahrzeug“ weniger wert ist, selbst wenn die verursachten Schäden fachgerecht repariert worden sind.
In vielen Fällen streichen Leasinggeber diesen Wertminderungsersatz von der Versicherung ein, ohne ihn auf den ursprünglich im Leasingvertrag mit dem Kunden vereinbarten Restwert des Fahrzeugs nach Beendigung des Leasings anzurechnen. Das bedeutet, dass Du für den unfallbedingten Minderwert zur Kasse gebeten wirst, obwohl der Leasinggeber dafür von der gegnerischen Versicherung bereits eine Entschädigung erhalten hat.Wir helfen Dir, nicht in die Kostenfalle zu tappen. Gerne prüfen wir Deine Unterlagen durch spezialisierte Rechtsanwälte und machen etwaige Ansprüche für Dich geltend – transparent, schnell und ohne Kostenrisiken für Dich!

Häufig gestellte Fragen

Warum darf der Leasinggeber einen von der Versicherung des Unfallgegners gezahlten Wertausgleich nicht behalten?

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 30.09.2020, Az.: VIII ZR 48/18) darf der Leasinggeber einen solchen Wertausgleich nicht behalten. Ansonsten würde der Leasinggeber eine doppelte Entschädigung erhalten, einmal von der Versicherung und ein weiteres Mal von Dir als Leasingnehmer.

Kann ich auch einen Wertausgleich im Falle eines Bagatellschadens nach einem Unfall verlangen?

Wenn Du mit Deinem Auto einen Unfall hattest, tritt in aller Regel auch eine Wertminderung ein. Das ist nur dann nicht der Fall, wenn lediglich kleine und unbedeutende Schäden – sog. Bagatellschäden – aufgetreten sind.

Ein Bagatellschaden ist ein verhältnismäßig kleiner Schaden, bei dem die Reparaturkosten gering sind. Eine präzise Kostengrenze ist gesetzlich nicht geregelt, aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bewegt sich die Grenze für einen Bagatellschaden zwischen 700 und 750 Euro.

Muss ich auch für Dellen und/oder Kratzer bei der Rückgabe des Fahrzeugs aufkommen?

Viel zu oft monieren Leasinggeber bei Rückgabe den Fahrzeugzustand und verlangen hohe Nachzahlungen. In vielen Fällen sind diese Forderungen aber gar nicht oder nicht in der geforderten Höhe berechtigt. Häufig werden z.B. normale Verschleißspuren als „Schäden“ deklariert. Für solche “Schäden” musst Du natürlich nicht aufkommen. Wenn Du meinst, Du hast zu viel bezahlt, prüfen wir gerne Deinen Fall und holen Dein Geld für Dich zurück.