Lufthansa und Co. streichen tausende Flüge – Was Passagiere wissen müssen!

17. Juni 2022
Flug gestrichen

Wegen Personalmangels streichen zahlreiche Fluggesellschaften während der Sommerferien deutschlandweit ihre Flüge. Allein die Lufthansa und Eurowings annullieren in den nächsten Wochen über 1200 Verbindungen. Mehrere Medien haben bereits darüber berichtet, so auch der Spiegel. Dies ist während der Sommerferien natürlich besonders bitter, weil die Menschen sich nach der Coronazeit endlich wieder auf ihren Urlaub gefreut haben.

Doch welche Rechte habe ich als Fluggast, wenn mein Flug (kurzfristig) annulliert wird?

Wahlrecht des Fluggastes! Flugpreis zurückfordern! Gutscheine müssen nicht angenommen werden.

Entscheidend ist: Du als Fluggast und nicht die Airline hat ein Wahlrecht!

Dies ergibt sich aus der sog. Fluggastrechteverordnung (FlugVO). In jedem Fall hast Du einen Anspruch auf vollständige Rückzahlung des bereits von Dir bezahlten Flugpreises. Der Flugpreis muss laut den Vorschriften der FlugVO übrigens binnen 7 Tagen zurückerstattet werden. Auf Gutscheine musst Du Dich übrigens nicht verweisen lassen. Leider zeigt die Erfahrung, dass die Airlines immer wieder versuchen, die berechtigten Rückzahlungsansprüche ihrer Fluggäste zu verzögern oder trotz Ablehnung Gutscheine ausgestellt werden.

Hiervon raten wir ab! Der Vorteil für die Airlines liegt auf der Hand: Oft werden Gutscheine nicht eingelöst, sodass die Fluggesellschaften das Geld am Ende ohne Gegenleistung erhalten. Auch ist man mit dem Gutschein auf eine bestimmte Airline beschränkt. Die Rückzahlung des Flugpreises jedoch gibt Dir die Freiheit auch andere Fluggesellschaften für die nächste Buchung auswählen zu können. Diese bietet vielleicht bessere Preise für die nächste Reise zu Deinem Wunschziel.

Weiterhin hast Du die Möglichkeit, Dich auf einen anderen Flug zum Zielort umbuchen zu lassen. Bei dieser Wahl gibt es den Flugpreis dann allerdings nicht zurück. Hier bist Du übrigens nicht nur auf die Airline begrenzt, bei der Du auch ursprünglich gebucht hast, sondern kannst auch andere Anbieter wählen, die zu Deinem Zielort fliegen. Auch hier vermitteln die Fluggesellschaften gerne einen anderen Eindruck. Am Besten lässt Du Dir die Eigenbuchung aber von der Airline bestätigen.

Rechte bei kurzfristiger Annullierung: Entschädigung möglich, Betreuungsleistungen in jedem Fall!

Werden Flüge kurzfristig annulliert (also weniger als 14 Tage vor dem Abflug) steht Dir nach der FlugVO neben dem vorgenannten Recht auf Ersatzbeförderung oder Erstattung unter Umständen sogar eine Entschädigungszahlung in Höhe bis zu 600,00 EUR zu. Hierfür müsstest Du dann mit Deiner Ersatzbeförderung deutlich später am Zielort ankommen. Solche Entschädigungsansprüche bestehen allerdings nur, sofern die Airline sich nicht auf außergewöhnliche Umstände als Grund für die Annullierung berufen kann. Das bedeutet, dass die Airline nicht für die Gründe der Annullierung verantwortlich ist. Dies ist bei Personalmangel bei den Airline natürlich der Fall. Auch technische Probleme sind grundsätzlich kein außergewöhnlicher Umstand. Anders sieht dies allerdings aus, wenn der Flughafenbetreiber zu wenig Personal zur Abfertigung anbietet. Hierfür ist die Airline grundsätzlich nicht verantwortlich. Eine Entschädigungszahlung scheidet dann aus.

Solltest Du Dich schon am Flughafen befinden und der Flug ganz kurzfristig annnulliert werden, ist die Airline zudem verpflichtet, Mahlzeiten und Erfrischungen im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit zu stellen. Sollte sie dies nicht tun, kannst Du nach Vorlage einer Quittung die Kosten für Verpflegung am Flughafen im angemessenen Rahmen erstattet verlangen.

Sofern Du wegen einer Annullierung über Nacht bleiben musst, weil Dein Ersatzflug erst am nächsten Tag fliegt, muss die Airline Dir eine Hotelunterbringung bezahlen. Das gilt auch für die Kosten für den Weg vom Flughafen zum Hotel und zurück.

Der VerbraucherFux hilft bei der Rückforderung!

Leider zahlen die Airlines in vielen Fällen nicht auf die berechtigten Rückzahlungs-, Erstattungs- oder Entschädigungsansprüche ihrer Fluggäste. Hier kommen wir ins Spiel. Schick uns einfach Deinen Fall. Klicke hier! Wir kennen die Tricks der Airlines und haben schon eine Vielzahl von Kunden in vergleichbaren Fällen unterstützt. Wir helfen auch Dir bei der Durchsetzung Deiner Ansprüche. Ganz ohne Kostenrisiko!