Das steht Ihnen bei Annullierungen zu
Das EU-Fluggastrecht ist auf Ihrer Seite
Flugausfälle kommen leider immer wieder vor. Reisende müssen das aber nicht einfach hinnehmen. Denn glücklicherweise haben Passagiere bei einem Flugausfall umfassende Rechte. Sie sind in der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 geregelt. In vielen Fällen haben Fluggäste bei einem Flugausfall Anspruch auf Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten oder eine Erstattung der Ticketkosten für den ausgefallenen Flug sowie auf Versorgungsleistungen am Flughafen.
Die Entschädigung wird umgangssprachlich auch oft als Schadensersatz bezeichnet. Wird Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert, kann Ihnen nach EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigungszahlung zwischen 250 und 600 Euro pro Person zustehen. Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie innerhalb weniger Minuten prüfen, ob Ihnen für den Ausfall Geld zusteht. Im Anschluss kümmern sich die Rechtsexperten von Flightright darum, dass Sie Ihre rechtmäßige Entschädigung bekommen. Setzt Flightright Ihr Recht erfolgreich durch, erhalten Sie Ihre Entschädigung abzüglich unserer Erfolgsprovision (i.d.R. 20-30 % zzgl. MwSt.).
Nicht vergessen: Ist der Flugausfall durch außergewöhnliche Umstände verursacht worden, z.B. durch die direkten Folgen der Corona-Pandemie, gibt es zwar keine Entschädigung. Passagiere haben aber Anspruch auf eine Rückzahlung des Ticketpreises. Wir helfen Ihnen, diese Ticketerstattung zu erhalten. Allerdings schieben Fluggesellschaften Corona auch gerne als Ausrede vor, um keine Entschädigung zahlen zu müssen. Denn Flüge werden in Zeiten von Corona auch oft wegen zu geringer Auslastung gestrichen. In diesem Zusammenhang spricht man von einer Annullierung aus wirtschaftlichen Gründen und betroffene Passagiere können einen Entschädigungsanspruch haben. Mit unserem Online-Rechner können Sie in wenigen Schritten herausfinden, was Ihnen in Ihrem Fall zusteht.