Wieder einmal versuchte eine Fluggesellschaft mit fragwürdigen Methoden Verbraucher um ihre Rechte zu bringen. Das Oberlandesgericht Wien erklärte diese Praxis jetzt für unzulässig!
Was war passiert? Die Lufthansa-Tochter Austrian Airlines hatte in ihren Förderbedingungen eine besondere „Rückerstattungsklausel“ eingebaut. Diese erlaubte es der Airline, Kunden, die wegen eines Flugausfalls ihren Flugpreis zurückforderten, die Erstattung zu verweigern, wenn der Flug über einen Onlinedienstleister gebucht worden war.
Eine dreiste Methode von Austrian Airlines. Es gibt rechtlich keinen Grund, dass bei annullierten Flügen die Fluggesellschaft den Flugpreis einfach behält. Ein solches Vorgehen geht eindeutig zu Lasten der Verbraucher, welche den Flug bezahlt, dann im Gegenzug aber keine Leistung erhalten haben. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Flug direkt bei der Airline oder über einen Vermittler gebucht wurde.
Fluggäste von Austrian Airlines können nach dem Urteil ihre Rückerstattung geltend machen. Der Verweis auf die Klausel ist zukünftig unzulässig.
Hast auch Du bei Austrian Airlines oder einer anderen Airline gebucht und der Flug ist annulliert worden? Eine Rückerstattung des Flugpreises hast Du bisher nicht erhalten? Wir helfen Dir gerne. Hier klicken.