Wenn ein Flug mit mehr als 3 Stunden Verspätung an seinem Endziel ankommt, kann der Fluggast in vielen Fällen eine Entschädigung nach der europäischen Fluggastverordnung ((EG) 261/2004) fordern. Die Entschädigung kann je nach Flugdistanz bis zu 600€ pro Person ausmachen. Gleiches gilt, wenn ein Flug annulliert wird und eine alternative Beförderung mit einer größeren Zeitverzögerung am Zielort ankommt.
Was viele nicht wissen: Dies gilt auch im Rahmen von Pauschalreisen! Pauschalreisen zeichnen sich dadurch aus, dass mehrere Reiseleistungen (z.B. Flug und Hotel) zusammen bei einem Reiseveranstalter (z.B. FTI, TUI etc.) gebucht werden. Verspätet sich jetzt der gebuchte Flug um mehr als 3 Stunden, kann der Fluggast direkt gegen die Airline vorgehen und dort seine Entschädigung fordern.
Alternativ bestehen auch Ansprüche gegen den Reiseveranstalter. Dieser ist dafür verantwortlich, dass die Pauschalreise wie gebucht stattfindet. Ansonsten liegt ein Reisemangel vor. In den meisten Fällen kann daher der Reisende den Reisepreis beim Veranstalter nach der sog. „Frankfurter Tabelle“ mindern.
Grundsätzlich ist es lukrativer die Entschädigung von bis zu 600€ pro Person direkt bei der Airline geltend zu machen. Diese liegt meist deutlich über der Reisepreisminderung. Da der Reisende aber nicht zweimal profitieren soll, kann die Minderung des Reisepreises beim Reiseveranstalter nicht zusätzlich zu einer Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft verlangt werden.
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