Flugannullierung: EU-Rechnungshof kritisiert Airlines scharf

21. August 2021

Fluggesellschaften missachten Verbraucherrechte während der Pandemie, trotz weitreichender Unterstützung durch Staatshilfen.

Die Pandemie ist eine Herausforderung für alle, insbesondere den Tourismus und auch die Fluggesellschaften hat es hart getroffen. Dennoch sind die gesetzlichen Vorschriften im Falle von Flugannullierungen klar: Werden gebuchte Flüge annulliert, haben die Fluggäste die Wahl, sich entweder umbuchen zu lassen oder innerhalb weniger Tage den Flugpreis zurückerstattet zu bekommen. Die europäische Fluggastrechteverordnung ist eindeutig. Trotzdem halten die Airlines ihre Kunden immer wieder hin speisen diese mit Gutscheinen ab, statt auf die gesetzlichen Rechte und die Gelderstattung hinzuweisen.

Der Europäische Rechnungshof in Luxemburg hat diese Praktiken der Fluggesellschaften in einem Bericht nun stark kritisiert.

Teilweise warten Fluggäste immer noch auf ihre Erstattung und werden in ihren Rechten beschnitten. Besonders pikant ist dies, da einerseits die Airlines und Pauschalreiseanbieter in der Krise von den Staaten finanziell unterstützt worden sind, andererseits Verbraucherrechte massiv verletzen.

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