Flug nicht angetreten oder selbst storniert? Auch dann gibt es Geld zurück!

21. August 2021

Was viele nicht wissen: auch wenn ein gebuchter Flug nicht angetreten oder im Vorfeld vom Fluggast selbst storniert wird, gibt es Geld zurück!

Der Flugpreis eines Flugtickets setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Den größten Anteil macht der reine Flugpreis aus. Hinzu kommen sogenannte „Steuern & Gebühren“. Erstere werden an den Zielstaat abgeführt, letztere an den Flughafen. Dann können noch „personenbezogene Entgelte“ anfallen. Das sind Sitzplatzreservierungen oder Gepäckzuschläge. Wenn der Fluggast einen gebuchten Flug nicht wahrnimmt, kann er die Steuern und Gebühren sowie die personenbezogenen Entgelte nach deutschem Recht von der Airline zurückfordern. Diese machen gerade bei den sog. „Billigairlines“ und Frühbuchungen einen nicht unwesentlichen Teil des gesamten Ticketpreises aus.

Oftmals versuchen Airlines Ansprüche der Kunden mit hohen Bearbeitungsgebühren abzuwimmeln. Zu Unrecht! Es ist klar entschieden, dass solche Gebühren nicht erhoben werden dürfen.

Grundsätzlich ist der Flugpreis in der Buchung genau aufgeschlüsselt, sodass zu erkennen ist, wie hoch der reine Flugpreis, wie hoch die Steuern und Gebühren und weitere Zuschläge sind. Manche Airlines, allen voran Ryanair, weisen die einzelnen Komponenten des Flugpreises trotz eindeutiger gesetzlicher Vorgaben jedoch nicht aus. Daher ist nicht klar, wie viel Geld Du zurückfordern kannst. In diesem Fall kannst Du die Fluggesellschaft um Auskunft der Flugpreiskomponenten auffordern.

Hast auch Du einen Flug storniert, verpasst oder diesen einfach nicht angetreten? Wartest Du noch auf Dein Geld? Wir haben schon eine Vielzahl an Kunden in solchen Fällen unterstützt. Wir kennen die Tricks der Airlines und helfen auch Dir. Klicke hier.