Stromio und Co. kündigen Strom- und Gasverträge – Schadensersatz möglich!

18. Februar 2022

Viele Energieversorger haben wegen der steigenden Energiepreise langfriste Verträge mit ihren Kunden gekündigt und die Belieferung eingestellt. Zum Glück stehen Betroffene nach der Kündigung nicht ohne Strom oder Gas da, sondern fallen in die sog. Grundversorgung. Diese ist allerdings meist deutlich teurer als die zuvor gekündigten Verträge bei Stromio und Co. Hinzu kommt, dass viele Grundversorger gerade besonders teure Tarife für Neukund:innen einführen.

Nach unserer Ansicht und der vieler Experten ist das Verhalten von Stromio, Grünwelt Energie und Gas.de nicht nur grundsätzlich fragwürdig, sondern auch rechtlich nicht zulässig. Die außerordentlichen Kündigungen sind rechtswidrig!

Schwankungen der Energiepreise gehören zu dem allgemeinen Unternehmensrisiko der Energielieferanten und stellen keine Störung der Geschäftsgrundlage dar. Vielmehr müssen die Anbieter Preisschwankungen in ihr Betriebsmodell einkalkulieren. Sie sind verpflichtet ihre vertraglichen Verbindlichkeiten auch dann zu erfüllen, wenn diese nicht besonders „lukrativ“ für sie sind. Daraus folgt, dass grundsätzlich weiter ein Belieferungsvertrag besteht.

Was können Verbraucher tun, wenn Ihnen gekündigt wurde? Zunächst sollten sie der Kündigung widersprechen und deutlich machen, dass der Vertrag weiter fortbesteht und den Anbietern eine kurze Frist zur Wiederbelieferung mit Strom und Gas setzen. Ist die gesetzte Frist erfolglos abgelaufen, können nach unserer Ansicht die Betroffenen die Mehrkosten des teuren Grundversorgertarifs als Schadensersatz beim ehemaligen Energieanbieter geltend machen. Hier kommen für den Rest der Vertragslaufzeit schnell höhere Summen zusammen!

Hast auch Du eine Kündigung von Stromio und Co. erhalten und ist Ihre Belieferung eingestellt worden? Dann kontaktiere uns gerne unter über unser Kontaktformular.

Wir prüfen kostenlos Deinen Fall und die Erfolgsaussichten gegenüber den Energielieferanten und fordern diese zur Weiterlieferung und ggfs. zur Zahlung von Schadenersatzes auf.