Paukenschlag: Landgericht verurteilt Sportwetten-Anbieter zur Rückzahlung von Wettverlusten!

21. August 2021

Es gibt bereits mehrere verbraucherfreundliche Urteile im Zusammenhang mit der Rückerstattung von Wetteinsätzen bei Online-Glückspielen (Casino, Lotto etc.). Am 19. Juli 2021 hat das Landgericht Nürnberg-Fürth (Az. 19 0 6690/20) die „ElectraWorks Limited“ auch zur Rückzahlung von Einsätzen für Online-Sportwetten verurteilt.

Dem Kläger wurden insgesamt knapp 38.000 EUR zugesprochen. Diesen Betrag hatte der Kläger über Jahre bei dem Spieleanbieter verloren. Der „ElectraWorks Limited“ fehlte jedoch – wie den allermeisten Glückspiel- und Sportwetten-Anbietern – die zum Praktizieren in Deutschland erforderliche Lizenz. Es ist eine Zäsur in der bisherigen Rechtsprechung und das erste Mal, dass ein Kläger auch seine Sportwetten-Einsätze zurückverlangen kann.

Das Veranstalten und Vermitteln von Glückspielen, darunter fallen auch Sportwetten, war nach dem seinerzeit gültigen Glückspielstaatsvertrag verboten. Trotzdem schossen die Anbieter wie Pilze aus dem Boden, da das Geschäft mit den Online-Glückspielen überaus lukrativ ist. Das Veranstalten von Online-Glückspielen und Sportwetten wurde zwar von den Behörden geduldet, dies reichte dem Gericht jedoch nicht, um Online-Glückspiel auf ein legales Fundament zu stellen. Es fehlte weiterhin an der erforderlichen Lizenz.

Dies führt dazu, dass die geschlossenen Spielverträge nicht wirksam sind. Entsprechend entfällt die Grundlage für die gezahlten Wetteinsätze. Diese können daher von den Glückspielanbietern zurückgefordert werden.  

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