Keine Banklizenz! „Pfando“ erleidet nächste Pleite vor Gericht -„Cash & Drive“-Angebote unwirksam!

12. November 2021

Das Pfandleihaus „Pfando“ hat die nächste herbe Pleite vor Gericht erlitten. Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 29.10.2021 entschieden (Az. 40 O 590/21), dass das sog. „Cash & Drive“-Angebot unwirksam sei. Bereits in der Vergangenheit hatten einige Gerichte das Geschäftsmodell von Pfando angegriffen.

Hier hatte der Kläger wegen finanzieller Probleme sein Fahrzeug zu einem Preis von 7.500,00 EUR an Pfando verkauft. Gleichzeitig mietete er das Fahrzeug für sechs Monate zu einem Mietpreis von monatlich 637,50 EUR zurück. Obwohl der Kläger allen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen war, hatte Pfando das Fahrzeug beim Kläger polizeilich sicherstellen lassen.

Schließlich klagte der Kläger gegen Pfando wegen Unwirksamkeit des Kauf- und des Mietvertrages über das Fahrzeug. Und bekam Recht: Pfando habe als Pfandleihaus dem Kläger zur Überbrückung der finanziellen Nöte quasi ein Darlehen gegen Sicherheitsleistung gegeben. Dies war Pfando allerdings nicht erlaubt, weil Pfando hierfür die erforderliche Banklizenz fehle. Durch  die Verträge werde ein  „verschleiertes  Pfandleihgeschäft“ abgeschlossen. Dies führe zu einer Umgehung der verbraucherschützenden Vorschriften der Pfandleihverordnung. Die Verträge seien deshalb unwirksam und der Kläger habe Anspruch auf Rückübereignung des Fahrzeugs und Erstattung der gezahlten Mietbeträge.

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