Die Nächsten: Auch das OLG Braunschweig und das LG Traunstein entscheiden zu Gunsten der Spieler beim Online-Glücksspiel!

6. Januar 2022
Online-Glücksspiel

Die nächsten beiden Gerichte haben im Falle von Rückforderungen von Spielverlusten bei Online-Glücksspielen positiv für die klagenden Spieler entschieden.
OLG Braunschweit hebt Entscheidung der ersten Instanz auf

Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig entschied mit Beschluss vom 03.12.2021 im Rahmen eines Porzesskostenhilfeantrages und hob dabei die abweichende Entscheidung der ersten Instanz auf. Der Antragsteller hatte über 40.000 EUR bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter aus Malta verloren und forderte diese nun von dem Online-Casino zurück. Um die Klage finanzieren zu können, beantragte er Prozesskostenhilfe. Das Landgericht (LG) Braunschweig lehnte den Antrag wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg ab.

Das OLG Braunschweig war da anderer Auffassung und kassierte die Entscheidung. Es bestehe hinreichende Aussicht auf Erfolg der Rückforderung der Spielverluste, da das Online-Casino das Geld ohne rechtlichen Grund erhalten habe, so die Richter. Auch der Argumentation des Casinos, der Spieler hätte somit „Glücksspiel ohne Risiko“ spielen können, erteilte das Gericht eine Absage. Das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet sei verboten, da dem Anbieter die hierzu erforderliche Lizenz fehle. Außerdem seien Gewinne bei der Rückforderung anzurechnen.

Mit dieser Entscheidung hat sich das nächste OLG auf die Seite der Spieler gestellt. Dem immer wieder vorgebrachten Einwand, die Spieler hätten somit risikolos „Spielen können“, trat das Gericht dabei entschieden entgegen.

LG Traunstein veurteilt Online-Casino zur Rückzahlung

Eine weitere gute Nachricht zum Ende des Jahres gab es im Rahmen von Online-Glücksspielen vom LG Traunstein. Das Gericht gab dem Kläger mit Urteil vom 20.12.2021 gegen die „N1 Interactive Ltd.“ aus Malta vollumfänglich Recht und sprach ihm über 18.000 EUR zu.

Auch die N1 Interactive Ltd. verfügte nicht über die erforderliche Lizenz zum Anbieten ihrer Online-Glücksspiele in Deutschland. Mit keinem Wort wurden die Spieler hierauf hingewiesen. Dem Kläger war daher die Illegalität seines Spielens nicht bewusst, sodass die Rückforderung der Spieleinsätze vom Gericht auch nicht als treuwidrig angesehen werden konnte.

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