Nach dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm stellt sich ein weiteres OLG auf die Seite der Spieler von Online-Casinos: OLG München hat mit Beschluss vom 22.11.2021 darauf hingewiesen, die Berufung eines Online-Casino-Anbieters gegen die Rückzahlung von Spieleinsätzen mangels Aussicht auf Erfolg zurückzuweisen. Zuvor hatte das Landgericht München I mit Urteil vom 30.07.2021 den Rückzahlungsanspruch des Spielers vollumfänglich bejaht.
Im Jahre 2020 hatte der Kläger bei dem Online-Glücksspiel-Anbieter „Oring“ Verluste i.H.v. 14.230,00 EUR erlitten. Daraufhin verklagte er das Online-Casino auf Rückzahlung der verlorenen Beträge wegen des illegalen Veranstaltens und Vermittelns von Online-Glücksspielen im Internet. Mit Erfolg!
Gegen dieses Urteil legte „Oring“ Berufung in der nächsten Instanz beim OLG München ein. Allerdings lies das OLG wissen, dass es sich der Rechtsmeinung der 1. Instanz anschließe. Das Verbot zur Veranstaltung von Online-Glückspielen mangels Lizenz aus dem GlüStV sei wirksam. Daneben konnte das Online-Casinos nicht darlegen und beweisen, dass der Kläger selbst von der Illegalität der Teilnahme an Online-Glücksspielen wusste, dies aber wissentlich ignorierte.
Der Beschluss des OLG München reiht sich in die Vielzahl der unlängst ergangenen, verbraucherfreundlichen Entscheidungen gegen die Anbieter von Online-Casinos ein. Die Gerichte sprechen den Spielern zunehmend die Rückzahlung ihrer Verluste zu.
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