Ein weiteres Gericht hat bei Online-Sportwetten im Sinne der Verbraucher entschieden. Das Landgericht Landshut verurteilte den Online-Glücksspiel-Anbieter „bet365“ zur Rückzahlung der der verspielten Einsätze (Az. 75 O 1849/20).
Hintergrund: Wie viele andere Online-Anbieter verfügte auch „bet365“ nicht über die nötige deutsche Erlaubnis, um Online-Sportwetten anzubieten. Der Kläger verlor in der Vergangenheit ca. 46.000,00 EUR und kann diese nach dem Urteil des LG Landshut nun von „bet365“ zurückfordern.
Nach dem seinerzeit gültigen Glücksspielstaatsvertrag ist das Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen im Internet verboten. Dies gilt auch für Sportwetten, so die Richter in dem konkreten Fall. Das Gericht ließ auch nicht die Argumentation von „bet365“ gelten, der Rückzahlungsanspruch sei durch ein etwaiges gesetzwidriges Verhalten des Klägers ausgeschlossen. Im Gegenteil hätte „bet365“ den Kläger bereits im eigenen Interesse vor Abschluss des Wettspielvertrages darüber aufklären können, dass sie nicht über die notwendige Erlaubnis zur Versanstaltung von Online-Sportwetten verfüge. Dies sei aber gerade nicht geschehen.
Nach dem Landgericht Nürnberg-Fürth (Az. 19 0 6690/20) verlangt somit das nächste Gericht auch für Online-Sportwetten eine nationale Erlaubnis. Fehlt diese, können die Wetteinsätze vom Spieler zurückgefordert werden.
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